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Im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht.Eine Anmeldung kann online oder mit dem Anmeldeformular aus dem gedruckten Seminarprogramm erfolgen. Telefonische Anmeldungen oder Reservierungen können wir leider nicht vornehmen. Arbeitgeberfinanzierte Seminare Diese Seminare führen wir in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung durch. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen von ver.di b+b zu beachten. Kinderbetreuung Wir bieten eine Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 4 - 12 Jahren an. Rücktritt von der Seminarteilnahme Der Rücktritt von einem Seminar ist durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung an die durchführende Bildungsstätte, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann. Für den Rücktritt vom Seminar gilt folgende Stornierungsregelung: Seminarabsage
Damit nun auch unser Programm lesbar wird, erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden Abkürzungen. Freistellungshinweise Angaben zur Zielgruppe Weitere Abkürzungen
Gewerkschaftspolitisches Seminarangebot Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten über den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Voraussetzung ist die Zahlung des satzungsgemäßen Beitrags. Nicht-ver.di-Mitgliedern erfragen die Kosten für die Teilnahme bitte direkt in der Bildungsstätte. Diese Regelung bezieht sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach § 37 BetrVG, § 46 BPersVG, den entsprechenden LPersVG oder Sonderurlaub gewährleistet ist. Für einige Bildungsangebote, z.B. Seminare zur beruflichen Weiterbildung von Selbstständigen, müssen auch ver.di-Mitglieder einen Kostenbeitrag entrichten. Nichtmitglieder erhalten mit der Einladung eine Mitteilung über die präzise Höhe der von ihnen zu zahlenden Seminarkosten. Seminarangebot für gesetzliche Interessenvertretung Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren, die eine Freistellung nach § 37 BetrVG, § 46 BPersVG, § 19/30 o.V.R oder den entsprechenden §§ der LPersVG genießen, trägt der Arbeitgeber. Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss ein Entsendebeschluss im Betriebsrats-, Personalrats- oder MAV-Gremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden. Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt der Arbeitgeber die Kosten. Mehr dazu finden Sie auf den ver.di-Seiten Reisekosten Soweit Reisekosten nicht vom Arbeitgeber oder dritter Seite getragen werden, können ver.di-Mitglieder ihre Reisekosten in der ver.di-Bildungsstätte gem. der Reisekostenregelung vom 01.01.2005 pauschalisiert abrechnen. Die Erstattung erfolgt unbar. Unabhängig vom Transportmittel wird eine Reisekostenpauschale von 0,20 EUR pro Straßen-Entfernungskilometer der einfachen Wegstrecke bis zu einer Höhe von maximal 125 EUR gezahlt. Führt diese pauschalierte Reisekostenabrechnung aufgrund von geringem Einkommen zu besonderen Härten können nach vorheriger Verständigung mit der Bildungsstätte die Kosten der Bundesbahn (2. Klasse; günstigste Variante) erstattet werden. Schwerbehinderte, deren Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt ist, erhalten zudem tatsächlich angefallene Taxikosten, wenn diese für den Transfer zum Bahnhof notwendig und verhältnismäßig waren und von der Bildungsstätte kein Bahnhofstransfer für die An- und Abreise organisiert werden konnte. Verdienstausfall wird nicht erstattet. ![]() Ziel des Qualifizierungsangebots ver.di- ist die Kompetenzerweiterung von Funktions- und Mandatsträgern/-innen in Betrieben oder Dienststellen,
in Gewerkschaften oder politischen Organisationen, um die Zusammenarbeit zu fördern und die
Leistungsfähigkeit zu verbessern – also für eine effektive Gremienarbeit.In den Qualifizierungsmodulen geht es sowohl um Arbeitsplanung und -methoden, die Klärung von Zielen und Rollen, um Kommunikations- und Konfliktfähigkeit wie um Veränderungsdynamiken von Systemen und den Aufbau von Netzwerken. Es geht somit um die Balance zwischen Individualität, Gremium und Organisation, um produktive Prozesse zu gestalten. besteht aus vier Modulen, die zweimal angeboten werden. So besteht die regional
oder auch zeitlich bedingte Wahlmöglichkeit zwischen den Modulen "Nord" oder "Süd". Neu ist, dass in 2010/2011
das "zweite und dritte Süd-Modul" zusammengelegt wird, so dass es auch die Möglichkeit gibt, an
der gesamten -Qualifizierung in 3 Modulen teilzunehmen.
Die Teilnahme
an allen -Modulen wird empfohlen. Wenn an allen Module teilgenommen wird, dauert die
Qualifizierung ca. 1 - 1 ½ Jahre und wird abschließend mit dem ver.di- und einer konkreten Beschreibung
der Inhalte zertifiziert. Zu Beginn der Qualifizierung findet eine individuelle Bildungsberatung statt.Zudem werden zwei aufbauende Module angeboten. Wer also aktiv ist und Interesse hat, fordert Informationen oder gleich den besonderen -Anmeldebogen
an.Bei Interesse beraten gerne:
Allgemeine Anfragen zu können auch an Hartwig Mallmann (Tel.: 0 30-69 56-28 23),
Bereich Gewerkschaftliche Bildung der ver.di-Bundesverwaltung, gerichtet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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